Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Der Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung die nachstehenden Auftragsbedingungen an.
§ 2 Vergütung
Die an die MontMedia AG zu entrichtende Vergütung unterliegt der Vereinbarung (Kostenvoranschlag) im Einzelfall. Das in der Auftragserteilung festgehaltene Honorar enthält nicht die bei der MontMedia AG anfallenden Spesen und Reisekosten sowie entsprechenden Spesen und Reisekosten beauftragter Fremddienstleister. Diese geben wir vorab dem Kunden bekannt und rechnen nach Angebot ab. Gleiches gilt für Kurierkosten.
Aufträge an Lieferanten (Druckereien, Werbeträger etc.) erteilt die MontMedia AG im Namen und auf Rechnung des Kunden.
Auf die vereinbarten Vergütungssätze ist die jeweils geltende Mehrwertsteuer zu entrichten. Die MontMedia AG kann nach vorheriger Absprache bei länger dauernden Projekten angemessene Kostenvorschüsse in Rechnung stellen.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Sämtliche von der MontMedia AG in Rechnung gestellten Leistungen sind nach Erhalt ohne Abzug/Skonto fällig. Im Falle des Verzuges ist die
MontMedia AG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu erheben. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung verbleiben alle geschuldeten Vertragsleistungen im Eigentum von der MontMedia AG.
§ 4 Leistungserfüllung
Die MontMedia AG schuldet für die bei ihr lagernden Unterlagen die eigenübliche Sorgfalt für die Dauer von 2 Jahren nach Übergabe. Nach Ablauf dieser Verwahrungsfrist ist die MontMedia AG berechtigt, die Unterlagen zu vernichten.
Im Falle eines Schadens, der durch ein schuldhaftes Verhalten eines Lieferanten entstanden ist, tritt die MontMedia AG insoweit seine Schadensersatzansprüche an den Auftraggeber ab (Drittschadensliquidation).
§ 5 Geheimhaltungspflicht
Die MontMedia AG im Rahmen der Auftragserteilung bekanntgewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers unterliegen der Geheimhaltungspflicht. Soweit Subunternehmer im eigenen Auftrage und für eigene Rechnung in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich die MontMedia AG, die mit der Erfüllung dieser Aufgaben verpflichteten Personen ausdrücklich über die Geheimhaltungspflicht zu unterrichten. Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
Die Übertragung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an den von der MontMedia AG erbrachten Leistungen an den Auftraggeber werden im jeweiligen Kostenvoranschlag bzw. einem gültigen Agenturvertrag definiert. Ist nichts definiert, überträgt die MontMedia AG mit vollständiger Bezahlung ein nicht exclusives, zeitlich und räumlich uneingeschränktes Nutzungsrecht für die von der MontMedia AG erbrachten Leistungen. Eine Übertragung an Dritte ist nicht eingeschlossen und bedarf der Zustimmung von der MontMedia AG.
Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an von der MontMedia AG im Rahmen einer Konzept- und/oder Ideen-Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben zunächst bei der MontMedia AG und werden auch mit Zahlung eines Präsentationshonorars nicht übertragen.
Dasselbe gilt für Arbeiten, die nicht vollständig bezahlt, oder nicht vom Auftraggeber genutzt oder veröffentlicht worden sind.
§ 7 Haftung
Die MontMedia AG kommt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns seiner Hinweispflicht nach, wenn Anhaltspunkte für eine rechtlich unzulässig Werbemaßnahme oder urheberrechtliche Konflikte bestehen. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber trotz vorgebrachter Bedenken die betreffende Werbemaßnahme dennoch durchführt. Die MontMedia AG haftet grundsätzlich nicht für die urheberrechtliche und warenzeichenrechtliche Schutzfähigkeit von Gestaltungen. Die MontMedia AG übernimme keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Die MontMedia AG haftet im Allgemeinen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 8 Rücktritt
Die MontMedia AG ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, sobald der Auftraggeber von einer vorangegangenen Rechnungserteilung in Verzug gerät. Für alle Fälle des Vertragsrücktritts sowie im Falle der Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber hat die MontMedia AG Anspruch auf die anteilig vertraglich vereinbarte Vergütung bzw. auf die bis zur Stornierung angefallenen tatsächlichen Kosten.
§ 9 Kennzeichnung/Belege
Die MontMedia AG darf nach Abstimmung mit dem Auftraggeber erbrachte Arbeiten mit dem Agentursignet kennzeichnen. Der MontMedia AG stehen von allen veröffentlichen Gestaltungsarbeiten 10 Belegexemplare zu. Außerdem darf die MontMedia AG alle Arbeiten zur Eigenpräsentation der Agentur zeitlich und räumlich uneingeschränkt nutzen. Dieses Recht räumt der Auftraggeber auch bei einer ausschließlichen Nutzungsübertragung an ihn ein.
§ 10 Schlussbestimmung
Für die Vertragsabwicklung und für etwaige Rechtsstreite gilt ausschließlich das Recht des Großherzogtums Luxemburg; Erfüllungsort und Gerichtsstand ist L-5365 Schuttrange.

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